Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

 

im Einzugsgebiet der Alexander-von-Humboldt-Schule kommen zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit dem ÖPNV nach Aßlar. Bei extremen Witterungsverhältnissen, z.B. Straßenglätte, kann es teilweise zu Ausfällen kommen. Da aber auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler in Aßlar wohnen, die die Schule zu Fuß erreichen können, ergibt sich grundsätzlich ein differenziertes Bild hinsichtlich des Stattfindens von Unterricht bei extremen Witterungsverhältnissen.


Grundsätzlich gelten die folgenden Regelungen:

  • An der Alexander-von-Humboldt-Schule findet der Unterricht in der Regel nach Plan statt.

  • Sollten die Verkehrsmittel aufgrund der Straßenverhältnisse Verspätungen haben oder ausfallen, so dass es keine Möglichkeit gibt, Aßlar zu erreichen, reicht eine zeitnahe schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten für die versäumten Stunden bzw. für den versäumten Unterrichtstag aus.

  • Sollten Schülerinnen und Schüler mit einem privaten Fahrzeug zur Schule gefahren werden müssen, achten Sie bitte darauf, dass Sie die Schule ungefährdet erreichen und rechnen Sie gegebenenfalls mehr Fahrtzeit ein.

  • Sollte es witterungsbedingt notwendig sein, den Schultag vor dem regulären Unterrichtsschluss zu beenden, so führen die Lehrkräfte auf jeden Fall so lange Aufsicht, bis das letzte Kind die Schule verlassen hat. An einem solchen Tag werden keine Arbeitsgemeinschaften und keine Mittagsbetreuung angeboten. Falls es notwendig ist, kann Ihr Kind Sie natürlich vom Sekretariat aus anrufen.

  • Sollte, z. B. wegen großer Glättegefahr, der Präsenzunterricht ausgesetzt werden, gilt dies immer für alle Schülerinnen und Schüler aus allen Wohnorten. In diesem Fall findet Distanzunterricht mithilfe unserer schulischen Lernplattform statt. Die Schule ist aber in der Regel geöffnet und eine Notbetreuung ist gesichert.

 

Die Schulleitung ist selbstverständlich bemüht, die Entscheidungen möglichst frühzeitig und immer in Abwägung von Sicherheit und Gewährleistung von Unterricht zu treffen.

 

Grundsätzlich gilt jedoch:

  • Für die Beaufsichtigung des Weges von der Wohnung zur Schule und zurück und somit für die Sicherheit sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Dementsprechend entscheiden die Erziehungsberechtigten, mit welchem Verkehrsmittel der Weg zurückgelegt wird und ob es bei extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen verantwortbar ist, den Weg beispielsweise mit dem PKW zurückzulegen.

  • Achten Sie grundsätzlich auf die aktuellen Einträge auf unserer Schulwebsite, Webuntis und IServ. Nur diese sind verbindlich.

 

Die Schulleitung

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Anschrift

Schulstraße
35614 Aßlar

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