Wahlunterricht

Im Gymnasialbereich wurde durch die Veränderung der Verordnung der Wahlpflichtunterricht durch den Wahlunterricht abgelöst.

Die Verordnung sieht vor, dass in der 3. Fremdsprache grundsätzlich Noten erteilt werden. Unterrichtsveranstaltungen, die in einem engen Zusammenhang mit einem Unterrichtsfach stehen, werden mit den Noten 1- 3 bzw. „teilgenommen“ bewertet. Grundsätzlich gilt, dass schlechter als mit der Note „befriedigend“ bewertete Leistungen im Sinne des Wahlunterrichts nicht versetzungsrelevant sind. Mindestens „befriedigend“ bewertete Leistungen sollen zugunsten der SchülerInnen berücksichtigt werden.

Die SchülerInnen der 8. Klassen wählen in der 2. Hälfte des Schuljahres im Wahlbereich eine Neigungsfachkombination nach dem Angebot der Schule, welches zustande kommt, wenn die Zahl der Interessenten groß genug ist. Die Einwahl ist für die folgenden 2 Jahre bindend.

Derzeitige Wahlunterrichtskurse:

  • Informatik
  • Projektbezogener Kunstuntericht
  • Bilingualer Unterricht
    • Schwerpunkt Biologie (Jahrgang 9) und
    • Schwerpunkt Geschichte (Jahrgang 10)